Dichlormethan oder Methylenchlorid ist eine chemisch-organische Verbindung aus der Gruppe der Chlorkohlenwasserstoffe (Summenformel CH2Cl2). Die farblose Flüssigkeit weist einen typischen chloroformähnlichem Geruch auf, ist wenig wasserlöslich, leicht flüchtig (Gebinde immer fest verschließen!) und an der Luft nur schwer entflammbar.
Dichlormethan wird häufig dazu verwendet thermoplastische Kunststoffe wie Polystyrol, Acrylglas, Polycarbonat, PET-G und ABS (als „Diffusionsklebstoff“) zu verkleben. Hierbei wird der Kunststoff angelöst und nahtlos "verschweißt". Im Modellbau schätzt man seine Fähigkeit, Acrylglas transparent und schnell zu verbinden ohne die Finger zu verkleben. Die nicht löslichen Kunststoffe Polypropylen und Polyethylen lassen sich mit Dichlormethan nicht kleben. Es dient auch als Entfettungsmittel oder Lösungsmittel für Harze, Fette, Kunststoffe und Bitumen, darf allerdings laut Beschluss 455/2009/EG des Europäischen Parlamentes (zur Richtlinie 76/769/EWG - übertragen in Anhang XVII der EGREACH-Verordnung) nicht mehr als Abbeizmittel für Lacke verwendet werden.
Eine Verbindung mit Dichlormethan lässt sich ganz einfach herstellen. Die genau zugeschnittenen Fügeteile zusammenhalten, die Flüssigkeit mit dem Pinsel in die Fuge streichen und kurz warten. Das Lösungsmittel kriecht in die Fuge, löst den Kunststoff an, und die Teile sind verklebt. Nicht geeignet ist diese Technik für großflächige Klebungen, da das organische Lösungsmittel sehr schnell verdunstet. Methylenchlorid ist allerdings ein flüchtiger und giftiger Stoff. Seine Dämpfe reizen Augen, Haut und Atemwege, außerdem steht er im Verdacht, Krebs zu verursachen. Bewahren Sie Dichlormethan deshalb immer im gut verschlossenen Gebinde auf und beachten Sie die Sicherheits- und Entsorgungshinweise.
- H315: Verursacht Hautreizungen.
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
- H335: Kann die Atemwege reizen.
- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H373: Kann die Organe (Leber, Blut, Zentrales Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P261: Einatmen von Dampf vermeiden.
- P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P405: Unter Verschluss aufbewahren.
- P501: Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.